Lass Dich berraschen Unerwartetes Vermgen der Hohenzollern
Bescheidenheit ist eine Zier: Georg Friedrich von Preußen täte gut, sich an dieses angeblich pommersche Sprichwort zu erinnern. Die jetzt bekannt gewordenen Forderungen seiner Familie nach kostenlosem Wohnrecht in früheren Hohenzollern-Schlössern und Rückgabe zahlreicher Exponate aus Museen sind höchst unbescheiden, schlimmer: höchst unklug.
Vor hundert Jahren wurde der Besitz der Dynastie Hohenzollern in der demokratischen Revolution 1918/19 beschlagnahmt – der Besitz, nicht das Eigentum, denn ob die damals seit einem halben Jahrtausend herrschende Dynastie überhaupt private Eigentumsrechte erworben hatte, war umstritten. Mit guten Gründen konnte man argumentieren, die Schlösser, Ländereien und Kunstschätze seien Staatsbesitz.
Schon damals gab es für diese Frage keine juristisch befriedigende Lösung. Immer wieder entschieden Anfang der 1920er-Jahre monarchistisch gesinnte Richter gegen die ihnen verhasste Republik. Ein populistisches Volksbegehren für die entschädigungslose Fürstenenteignung, initiiert von der KPD, eskalierte die Situation weiter.
Hohenzollern Castle, Beautiful Home Of The German Dynasty, Also Has A Letter From George Washington Thanking A Baron For His Service In America
Die Folge dieser Konfrontation war eine Serie von Abfindungsverträgen mit früheren Fürstenhäusern. Auch das inzwischen demokratisch regierte Land Preußen verabschiedete ein „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“. Doch dieser Vergleich war zwar hochkomplex, zugleich aber inkonsequent.
Dazu gehörte ein Wohnrecht für die Hohenzollern im Potsdamer Schloss Cecilienhof, um das es jetzt wieder gehen soll. Dieses Recht wurde von den Sowjets 1945 entschädigungslos entzogen, weil der ehemalige Kronprinz Wilhelm am Aufstieg Hitlers mitgewirkt haben sollte. Doch so einfach war es nicht. Denn Wilhelm, der älteste Sohn des letzten Kaisers, hatte zwar einerseits weder vor noch nach dem 30. Januar 1933 öffentlich Position gegen das NS-Regime bezogen. Andererseits aber versuchte er Ende 1932, gegen Hitlers mögliche Ernennung zu intrigieren – freilich aus eigennützigen Gründen.
Bei so einer Ausgangslage kann man sich höchstens vergleichen. Doch ein Vergleich kann, soll er gesellschaftlich akzeptiert werden, kaum anderes vorsehen als einen diesmal verbindlichen Verzicht der Hohenzollern auf sämtliche Ansprüche über die 1926 übertragenen Vermögenswerte hinaus.
Es Droht Eine Systematische Beeinflussung Der öffentlichen Meinung
Warum? Erstens ist fraglich, ob eine Dynastie überhaupt Privateigentum an Gütern erwirbt, die in ihrer Regierungszeit aus Steuermitteln geschaffen oder erworben wurden. Das Thema ist 1926 weitgehend vermieden worden – heute kann man es nicht mehr ausklammern.
Zweitens sind Reparationsforderungen (um nichts anderes handelt es sich bei den Ansprüchen, die Georg Friedrich offensichtlich stellt) stets ein äußerst zweischneidiges Schwert. Wenn hundert Jahre nach der demokratischen Revolution das ehemalige Herrscherhaus Ansprüche stellt – warum sollen dann nicht all die Nachfahren von Angehörigen der Männer, die im Ersten krieg starben, ihrerseits das Haus Hohenzollern in Anspruch nehmen? Mit welchem Recht sollte man zudem die laufend gestellten Reparationsforderungen Griechenlands und Polens ablehnen, wenn man faktisch der Ex-Dynastie Reparationen zugesteht?
Drittens dürften sämtliche beanspruchten Immobilien und Preziosen seit Jahrzehnten mit Mitteln der öffentlichen Hand, also des Steuerzahlers, erhalten worden sein. Zumindest diese Summen müssten die Hohenzollern erstatten, wenn sie das angebliche Eigentum zurückerhielten. Hier geht es sicher um dreistellige Millionensummen.
Hohenzollern: Gefährdet Der Vermögensstreit Die Wissenschaftsfreiheit?
Forderungen, wie sie jetzt öffentlich geworden sind, unterminieren das Fundament der demokratischen Gesellschaft. Das kann auch Georg Friedrich von Preußen erkennen. Er sollte hundert Jahre nach der Revolution und siebzig Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik entsprechend handeln.Potsdam. Nach Informationen des „Spiegels“ haben die Hohenzollern über ihre Verhältnisse gelebt. Das geht aus einem Papier hervor, das dem Nachrichtenmagazin vorliegt. Das Dokument wurde von Job Ferdinand von Strantz verfasst, der ab 1970 mehrere Jahrzehnte Verwaltungschef der Hohenzollern war. Laut „Spiegel“ wickelte Strantz die Bankgeschäfte der Hohenzollern ab, betreute Liegenschaften und die Betriebe auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen in Baden-Württemberg. Auch der Kunstbesitz der Familie und Kontakte in die Politik sollen zum Aufgabenbereich gezählt haben.
Demnach ist das Vermögen der Adelsfamilie für Luxusimmobilien in der Schweiz und auf Mallorca, teure Autos, die Bankschulden der erwachsenen Kinder und für Personal draufgegangen. Vergebens habe der Verwaltungschef nach eigenen Angaben bei Louis Ferdinand Prinz von Preußen und dessen Familie auf „eiserne Sparmaßnahmen“ gepocht, so zitiert ihn der „Spiegel“.
Insbesondere die erwachsenen Söhne Louis Ferdinands und deren Familien sollen laut Strantz „eine Kostenlawine“ verursacht haben. Der Vater kaufte ihnen Häuser, zahlte monatlich Zuschüsse und alle Jahre obendrauf inflationsbereinigt mehrere Hunderttausend Euro. Auch Vater Louis Ferdinand selbst soll einen „aufwendigen Lebensstil mit Fahrer, Reitpferden und Privatflugzeug“ gepflegt haben, schreibt der „Spiegel“. Um den Lebensstil halten zu können, verkauften die Hohenzollern im Laufe der Jahre Silberteller, Pokale, Diamanten oder wertvolle Kunst, wie das berühmte Gemälde „Einschiffung nach Kythera“ von Antoine Watteau, das heute im Schloss Charlottenburg hängt.
Hohenzollern Wollen Im Rechtsstreit Um Kunstwerke Und Geld Auf Forderungen Verzichten
Weil das Geld trotzdem knapp war, setzte Strantz nach der Wiedervereinigung auf die enteigneten Güter und beantragte deren Rückgabe. Dabei geht es um Geldforderungen für verstaatlichte ehemalige Schlösser wie Cecilienhof und Villa Liegnitz sowie in einem weiteren Verfahren um Tausende Kunstgegenstände, Akten, Bücher und historische Objekte, die sich in den von den Kommunisten nach Kriegsende enteigneten Immobilien der Hohenzollern befanden. Allein für die Immobilien wäre eine mögliche Entschädigung von 1, 2 Millionen Euro veranschlagt.
Erst Anfang März hat der heutige Sprecher der Hohenzollern Georg Friedrich Prinz von Preußen angekündigt, auf einen Teil der staatlichen Entschädigungen zu verzichten. Konkret ging es dabei um 4.000 Kunstwerke, für deren Zuordnung die Rolle seines Urgroßvaters beim Aufstieg der Nationalsozialisten abhängig sei, auch die Entschädigung für enteignete Immobilien ist vom Tisch. Georg Friedrich sagte damals, er wolle den Weg „frei machen für eine unbelastete Debatte“. Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange hatte den Verzicht des Prinzen begrüßt.
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Diese sogenannte Unwürdigkeitsklausel findet sich im Ausgleichsleistungsgesetz von 1994. Sie geht auf die Gerster-Kommission zurück, benannt nach
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